BZF I oder AZF und englischer Sprachnachweis erfüllen verschiedene Aufgaben. Erfahre, was die Language-Proficiency-Prüfung prüft und wo du das amtliche LP-Formular findest.
Funkzeugnis und Sprachvermerk beantworten verschiedene Fragen
Das BZF II betrifft deutschen Sprechfunk nach Sichtflugregeln innerhalb Deutschlands. Das BZF I berechtigt zum deutschen und englischen VFR-Sprechfunk; das AZF umfasst deutschen und englischen Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln. Diese Zeugnisse prüfen die Regeln und Fertigkeiten für den jeweiligen Flugfunkdienst. Sie bestätigen für sich genommen kein englisches Language-Proficiency-Niveau.
Wer Flugfunk auf Englisch ausübt, muss nach der Information der Bundesnetzagentur neben dem passenden Funkzeugnis englische Sprachkenntnisse nachweisen. Der Sprachvermerk ist daher eine eigene Anforderung. Ein englischer Prüfungsteil im BZF I oder AZF ersetzt die Sprachprüfung nicht automatisch. Prüfe deinen persönlichen Lizenz- und Sprachvermerkstand bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, statt aus einem bestandenen Funkzeugnis auf einen vorhandenen LP-Nachweis zu schließen.
BZF I im Detail · AZF im Detail
Amtliche Belege: Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfung englischer Sprachkenntnisse · FlugfunkV Anlage 1: praktische Prüfung für BZF I und AZF · LuftPersV § 125: Nachweis und Neubewertung von Sprachkenntnissen
Was in der Sprachprüfung anders geprüft wird
Die BZF-I-Prüfung verlangt unter anderem VFR-Sprechfunk auf Deutsch und Englisch sowie das Lesen und mündliche Übertragen eines englischen Luftfahrthandbuchtexts. Beim AZF gehören englische IFR-Funkfertigkeiten zum Prüfungsweg. Die gesonderte Sprachprüfung bewertet dagegen Hörverstehen und Sprechfertigkeiten. Fachliche Funkphraseologie und die Fähigkeit, englische Sprache zu verstehen und selbst zu verwenden, sind damit verwandte, aber unterschiedliche Prüfungsgegenstände.
Für die LP-Prüfung bei der Bundesnetzagentur beschreibt die Behörde einen Hörverstehensteil mit aufgezeichneten Luftfahrttexten und ATIS-Lückentexten sowie einen englischen Dialog. Bewertet werden unter anderem Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandtheit, Verständnis und Gesprächsverhalten. Das ist keine weitere Version des schriftlichen BZF-Fragenkatalogs. Die jeweils geltenden Vorgaben und das konkrete Prüfungsformat der gewählten Stelle sind maßgeblich.
Amtliche Belege: FlugfunkV Anlage 1: praktische Prüfung für BZF I und AZF · Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfung englischer Sprachkenntnisse · LuftPersVDV 3: Gegenstand der Sprachprüfung und Sprachvermerk
Wo du die Sprachprüfung ablegen kannst
Die Bundesnetzagentur bietet eine LP-Prüfung auf Stufe 4 an. Nach § 125 LuftPersV kann die englische Sprachprüfung außerdem bei einer dafür anerkannten Stelle abgelegt werden. Wenn du eine andere Stufe oder eine Verlängerung planst, kläre die passende Prüfstelle und die Voraussetzungen anhand der aktuellen amtlichen Angaben. Eine FunkCoach-Übung ist keine anerkannte Sprachprüfung.
Die Sprachprüfung darf nach § 15 FlugfunkV organisatorisch mit einer Prüfung zum Funkzeugnis verbunden werden. Daraus folgt aber nicht, dass ein BZF-I- oder AZF-Termin automatisch auch eine LP-Prüfung enthält: Beide Prüfungen haben eigene Anforderungen. Nach erfolgreicher Erstprüfung bei der Bundesnetzagentur erhältst du eine Bescheinigung; der Eintrag und die Geltungsdauer des Sprachvermerks liegen bei der zuständigen Lizenzbehörde.
Amtliche Belege: Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfung englischer Sprachkenntnisse · FlugfunkV § 15: Prüfung englischer Sprachkenntnisse · LuftPersV § 125: Nachweis und Neubewertung von Sprachkenntnissen · LuftPersVDV 3: Gegenstand der Sprachprüfung und Sprachvermerk
Für LP gilt ein eigener Antrag
Wenn du die Sprachprüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen möchtest, nutze den eigens dafür veröffentlichten Antrag „Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache“. Das BZF-II-, BZF-I- und AZF-Prüfungsformular ist ein anderes Dokument. Wähle im LP-Antrag zwischen Erst- und Verlängerungsprüfung und lies die Hinweise des aktuell verlinkten Originals, bevor du Unterlagen versendest.
Das am 23. Oktober 2026 von der Bundesnetzagentur verlinkte LP-Formular trägt den Stand November 2025. Es verlangt einen unterschriebenen Antrag spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und nennt Ausweiskopie sowie Zahlungsbeleg; bei einer Verlängerungsprüfung kommt eine Kopie der Pilotenlizenz hinzu. Die Behörde legt den Termin fest und lässt erst nach vollständigen Unterlagen und Gebühreneingang zu. Gebühren, Kontodaten und Anschriften können sich ändern und stehen deshalb nur im amtlichen Formular. Ein Terminwunsch ist noch keine Zulassung.
Amtliche Belege: Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfung englischer Sprachkenntnisse · Bundesnetzagentur: Antrag auf Zulassung zur Sprachprüfung (PDF)
Funkpraxis und Sprachfähigkeit getrennt vorbereiten
Für dein BZF-I- oder AZF-Ziel kannst du mit FunkCoach Regeln, Sprechgruppen, selbst formulierte Verständnisfragen und geführte Textdialoge üben. Das hilft, Funkhandlungen zu ordnen, beantwortet aber die LP-Frage nicht. Gerade freies Hörverstehen und ein echtes englisches Prüfungsgespräch lassen sich aus einem geschriebenen Funkdialog nicht zuverlässig bewerten.
Plane deshalb zwei Lernziele: den konkreten Prüfungsstoff für dein Funkzeugnis und, wenn du englischen Flugfunk ausüben willst, den gesonderten Sprachnachweis. Verwende für beide die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen. FunkCoach vergibt weder ein Funkzeugnis noch ein Sprachlevel und stellt keine Bescheinigung über Sprachkenntnisse aus.
Amtliche Belege: Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfung englischer Sprachkenntnisse · LuftPersVDV 3: Gegenstand der Sprachprüfung und Sprachvermerk
Häufige Fragen zu BZF I und Language Proficiency
Bekomme ich mit dem BZF I automatisch Language Proficiency Level 4?
Nein. Das BZF I ist ein Funkzeugnis für deutschen und englischen VFR-Sprechfunk. Die englischen Sprachkenntnisse werden gesondert nachgewiesen und als Sprachvermerk behandelt. Ein englischer BZF-I-Prüfungsteil ist keine automatische LP-Bescheinigung.
Ist die LP-Prüfung dasselbe wie der englische Teil der AZF-Prüfung?
Nein. Das AZF prüft unter anderem englischen IFR-Sprechfunk. Die Sprachprüfung bewertet Hörverstehen und Sprechfertigkeiten nach eigenen Regeln. Beide Prüfungen können organisatorisch verbunden werden, bleiben aber inhaltlich und beim Nachweis getrennt.
Kann ich die englische Sprachprüfung bei der Bundesnetzagentur anmelden?
Ja. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen separaten LP-Antrag und bietet die Prüfung dort auf Stufe 4 an. Prüfe den aktuellen Antrag, die Unterlagen und den von der Behörde mitgeteilten Termin; ein BZF-Antrag allein meldet dich nicht zur LP-Prüfung an.
Wer trägt die bestandene Sprachprüfung in meine Pilotenlizenz ein?
Nach der Erstprüfung bei der Bundesnetzagentur erhältst du eine Bescheinigung. Diese legst du der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vor; dort wird der Sprachvermerk mit seiner Geltungsdauer behandelt. Bei Verlängerungen gelten eigene Regeln. Kläre deinen Einzelfall mit der zuständigen Behörde.
Bewertet FunkCoach meine englische Sprachstufe?
Nein. FunkCoach unterstützt die Vorbereitung auf BZF I und AZF mit Lerntexten und Funkübungen. Die App ist keine anerkannte Sprachprüfstelle, vergibt kein LP-Level und ersetzt keine Prüfung von Hörverstehen oder freiem Sprechen.
Amtliche Quellen
Die Angaben zu Funkzeugnissen, Sprachprüfung und Antragsweg stützen sich auf die verlinkten amtlichen Unterlagen. Lies vor deiner Prüfung deren jeweils aktuelle Fassung.
- Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfung englischer Sprachkenntnisse
- Bundesnetzagentur: Antrag auf Zulassung zur Sprachprüfung (PDF)
- FlugfunkV Anlage 1: praktische Prüfung für BZF I und AZF
- FlugfunkV § 15: Prüfung englischer Sprachkenntnisse
- LuftPersV § 125: Nachweis und Neubewertung von Sprachkenntnissen
- LuftPersVDV 3: Gegenstand der Sprachprüfung und Sprachvermerk
