Wann unterscheidet der Flugfunk zwischen Notlage und Dringlichkeitslage? Lerne MAYDAY, PAN PAN, die Bestandteile einer Meldung und die Rolle der verwendeten Frequenz anhand amtlicher Regeln und fiktiver Lernfälle kennen.
Notlage oder Dringlichkeitslage: Was ist der Unterschied?
Eine Notlage liegt nach SERA.14095 vor, wenn eine schwere und/oder unmittelbare Gefahr droht und sofortige Hilfe erforderlich ist. Die erste Notmeldung beginnt mit MAYDAY. Eine Dringlichkeitslage betrifft die Sicherheit eines Luftfahrzeugs, eines anderen Fahrzeugs oder einer Person an Bord oder in Sicht, ohne dass sofortige Hilfe erforderlich ist. Ihre erste Meldung beginnt mit PAN PAN. Maßgeblich ist die tatsächliche Lage, nicht ein Stichwort wie „Technikproblem“ oder „schlechtes Wetter“ für sich genommen.
Im Prioritätensystem steht Notverkehr vor Dringlichkeitsverkehr; Dringlichkeitsverkehr hat wiederum Vorrang vor dem übrigen Funkverkehr. Den Unterschied lernt man am besten über die Frage nach der benötigten Hilfe: Muss sie wegen schwerer oder unmittelbar drohender Gefahr sofort kommen, oder muss eine sicherheitsrelevante Situation vorrangig geklärt werden, ohne dass sofortige Hilfe nötig ist? Die Beurteilung im echten Flug bleibt eine Entscheidung der verantwortlichen Besatzung.
So beginnt die erste Meldung
Am Anfang der ersten Not- oder Dringlichkeitsmeldung steht das passende Signal. Die deutschen Sprechfunkverfahren nennen für MAYDAY und PAN PAN jeweils eine vorzugsweise dreimalige Aussendung. „Vorzugsweise“ ist wichtig: In einem Lernbeispiel darf die Wiederholung nicht zur vermeintlich zwingenden Vorbedingung werden, die eine dringende Meldung verzögert. Bei folgenden Meldungen im selben Not- oder Dringlichkeitsverkehr dürfen die Signale erneut verwendet werden.
Sprich langsam und deutlich. Das unterstützt die Bodenstelle beim Aufnehmen der Angaben. Die Meldung soll nicht zu einer auswendig gelernten, langen Rede werden: Gib die verfügbaren, hilfreichen Informationen durch, ohne eine unbekannte Position oder Höhe zu erfinden. Bei einer Lageänderung müssen Art und Dringlichkeit neu beurteilt werden.
Welche Angaben gehören in eine Meldung?
Für die Notmeldung nennt Abschnitt 22 b der deutschen Sprechfunkverfahren nach dem Signal möglichst viele dieser Angaben und nach Möglichkeit diese Reihenfolge: gerufene Flugverkehrsdienststelle, Kennung des Luftfahrzeugs, Art der Notlage, Absicht des verantwortlichen Piloten sowie aktueller Standort, Flughöhe und Kurs. Die Flugverkehrsdienststelle wird genannt, soweit Zeit und Umstände dies zulassen. Eine nicht verfügbare Angabe ist kein Grund, eine notwendige Meldung aufzuschieben.
Die Dringlichkeitsmeldung enthält nach Abschnitt 22 c so viele Angaben wie erforderlich: gerufene Stelle, Kennung, Art der Dringlichkeit, Absicht, Standort mit Höhe und Kurs sowie weitere nützliche Informationen. Die Reihenfolge ähnelt der Notmeldung, doch der konkrete Inhalt richtet sich nach der Lage. In beiden Fällen helfen ein eindeutiges Rufzeichen und eine klar ausgesprochene Absicht mehr als eine vage Formulierung wie „Wir haben ein Problem“.
Auf welcher Frequenz wird gemeldet?
Die amtlichen Verfahren sehen für die Meldung zunächst die Flugfunkfrequenz vor, die zum betreffenden Zeitpunkt verwendet wird. Not- und Dringlichkeitsverkehr bleibt normalerweise auf der Frequenz, auf der er begonnen hat, bis eine andere Frequenz bessere Unterstützung ermöglicht. Daraus folgt gerade keine allgemeine Regel, jede Situation sofort auf 121,500 MHz zu verlagern.
Die UKW-Notfrequenz 121,500 MHz hat wichtige Funktionen in echten Notsituationen, etwa wenn der übliche Kanal wegen anderer Nutzung oder eines Ausfalls nicht geeignet ist. Sie ersetzt nicht automatisch den bestehenden Funkkontakt. Im Lernfall geht es zuerst um Signal, Lage, Absicht und verfügbare Positionsangaben; die aktuelle Funkverbindung und eine etwaige Frequenzübergabe sind Teil der Situation.
Was tun andere Funkstellen auf der Frequenz?
Notverkehr hat uneingeschränkten Vorrang. Andere Flugverkehrsdienststellen und Luftfahrzeuge, die ihn mitbekommen, dürfen auf der betroffenen Frequenz grundsätzlich nicht senden. Die amtliche Regel nennt Ausnahmen, etwa wenn die eigene Funkstelle Hilfe leisten muss oder die den Notverkehr steuernde Stelle eine Übermittlung erlaubt. Auch die Anordnung von Funkstille ist ausdrücklich geregelten Stellen vorbehalten; ein beliebiger Teilnehmer ruft sie nicht eigenmächtig aus.
Bei Dringlichkeitsverkehr gilt Vorrang vor anderem Verkehr mit Ausnahme des Notverkehrs. Die übrigen Funkstellen sollen seine Übermittlung nicht beeinträchtigen. Für die Prüfung ist deshalb nicht nur die eigene Meldung wichtig: Du musst auch erkennen, wann Zuhören und Freihalten der Frequenz die richtige Reaktion sind.
Drei fiktive Situationen zum Einordnen
Die folgenden Situationen sind bewusst erfunden. Wähle zuerst zwischen Notlage, Dringlichkeitslage oder noch nicht eindeutig und begründe deine Wahl mit Gefahr und benötigter Hilfe. Öffne danach die Einordnung. Keine dieser Kurzlagen ist eine Handlungsanweisung für einen echten Flug; dort entscheidet die verantwortliche Besatzung anhand aller Umstände.
01Nach einem schweren technischen Ausfall kann das Übungsflugzeug die Höhe nicht halten und benötigt sofortige Hilfe. Welches Signal passt?
Die geschilderte schwere Gefahr mit sofortigem Hilfebedarf spricht für eine Notlage und damit MAYDAY am Beginn der ersten Meldung. Ein knapper Lernentwurf nennt danach Rufzeichen, Art der Notlage, Absicht und verfügbare Positions- und Höhenangaben.
02Ein Passagier ist erkrankt; die Übungsbesatzung benötigt vorrangige Unterstützung, aber nach ihrer Lagebeurteilung keine sofortige Hilfe. Wie ordnest du das ein?
Diese fiktive Beschreibung passt zur Dringlichkeitslage: Die Sicherheit ist betroffen, sofortige Hilfe wird aber nicht benötigt. Die erste Meldung beginnt mit PAN PAN. Ändert sich der Zustand, muss die Besatzung die Lage neu beurteilen.
03Du hörst eine MAYDAY-Meldung auf deiner Frequenz. Darfst du nun eine gewöhnliche Positionsmeldung abgeben?
Nein. Notverkehr hat Vorrang und andere Funkstellen halten die Frequenz grundsätzlich frei. Die amtliche Regel kennt eng beschriebene Ausnahmen, etwa wenn die eigene Funkstelle Hilfe leisten muss oder die den Notverkehr steuernde Stelle die Übermittlung erlaubt.
Vom Signal zur klaren Sprechgruppe
In BZF II übst du die Einordnung und Meldung auf Deutsch; in BZF I kommt englischer VFR-Sprechfunk hinzu, im AZF-Lernweg auch der englische Instrumentenflugfunk. Die amtlichen Prüfungsumfänge hängen vom jeweiligen Zeugnis und Vorzeugnis ab. FunkCoach bietet eigene Lernfälle und ersetzt weder den amtlichen Wortlaut noch Unterricht, Flugdurchführung oder eine behördliche Prüfung.
Als nächstes helfen dir zwei Grundlagen: Ein korrektes Rufzeichen macht klar, welches Luftfahrzeug sendet. Sicher gesprochene Zahlen helfen bei Position, Flughöhe und Kanal. Ergänze diese Bausteine anschließend um eine Übung zur Rücklesung normaler ATC-Anweisungen. Not- und Dringlichkeitsmeldungen folgen ihren eigenen Prioritätsregeln.
Häufige Fragen zu MAYDAY und PAN PAN
Muss ich MAYDAY oder PAN PAN immer genau dreimal sagen?
Die erste Meldung beginnt mit dem passenden Signal. Die deutschen Sprechfunkverfahren sehen für beide Signale eine vorzugsweise dreimalige Aussendung vor. Die Wiederholung darf in der gedanklichen Übung nicht wichtiger werden als das rasche Übermitteln einer nötigen Meldung.
Ist jeder technische Defekt automatisch ein MAYDAY?
Nein. SERA.14095 unterscheidet nach schwerer und/oder unmittelbarer Gefahr und der Frage, ob sofortige Hilfe nötig ist. Ein Defekt allein legt die Kategorie nicht fest. Entscheidend sind seine konkreten Folgen und die Beurteilung der Besatzung.
Muss eine Meldung sofort auf 121,500 MHz erfolgen?
Nein. Die amtlichen Verfahren nennen zunächst die gerade verwendete Flugfunkfrequenz; Not- und Dringlichkeitsverkehr bleibt normalerweise dort, sofern eine andere Frequenz nicht bessere Unterstützung ermöglicht. 121,500 MHz ist eine UKW-Notfrequenz mit eigenen Aufgaben, aber keine allgemeine Pflicht zum sofortigen Kanalwechsel.
Welche Meldung hat Vorrang: MAYDAY oder PAN PAN?
Notverkehr mit MAYDAY hat Vorrang vor Dringlichkeitsverkehr mit PAN PAN. Dringlichkeitsverkehr hat Vorrang vor dem übrigen Funkverkehr. Andere Funkstellen dürfen die Übermittlung nicht mit gewöhnlichen Meldungen stören.
Sind die Beispiele hier amtliche Prüfungsfragen?
Nein. Die Kurzlagen und Antworten wurden für FunkCoach selbst formuliert. Für Ausbildung und Prüfung sind die geltenden amtlichen Sprechfunkverfahren und Prüfungsunterlagen maßgeblich; für echte Flüge zudem die konkrete Lage und praktische Ausbildung.
Amtliche Quellen und Fassungsstand
Dieser Lerntext ordnet SERA.14005 und SERA.14095 sowie Abschnitt 22 der deutschen Sprechfunkverfahren ein. Für Ausbildung und Flugbetrieb ist stets die geltende amtliche Fassung maßgeblich.
- BAF: Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren, NfL 2024-1-3266 (PDF bei der DFS) · Abschnitte 2, 19 und 22, insbesondere 22 a–d; SERA.14005 und SERA.14095
- SERA.14005 und SERA.14095: konsolidierte Fassung vom 1. Mai 2025 bei EUR-Lex · SERA.14005(a) und SERA.14095(a)–(d): Vorrang, Not- und Dringlichkeitsverfahren sowie Notfrequenz
