Das AZF erklärt: Voraussetzungen, englische IFR-Kenntnisse, praktische Funkprüfung, amtliche Unterlagen und der Zusatzweg vom BZF I oder BZF II.
Voraussetzungen und Berechtigung
§ 2 FlugfunkV ordnet dem AZF deutschen und englischen Sprechfunk bei VFR- und IFR-Flügen zu. Für den Erwerb verlangt § 3 ein bereits vorhandenes BZF I oder BZF II, die Vollendung des 18. Lebensjahres und das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung.
Das AZF ist ein Funkzeugnis. Es verleiht für sich keine Instrumentenflugberechtigung; auch eine gegebenenfalls erforderliche Language Proficiency ist ein eigener Nachweis.
Was gehört zur AZF-Zusatzprüfung?
Der schriftliche Kenntnisteil ist nach FlugfunkV Anlage 1 englischsprachig. Er behandelt IFR-relevante Luftverkehrsregeln, Flugsicherungsausrüstung und Funknavigation einschließlich Radarverfahren.
Praktisch bereitest du einen IFR-Flug zwischen zwei Verkehrsflughäfen mit amtlichen Unterlagen vor, soweit das für den Funk erforderlich ist. Danach folgt englischer IFR-Sprechfunk. Für Bewerber mit BZF II als Vorzeugnis kommt ein englischer Luftfahrthandbuchtext von etwa 800 Schriftzeichen zum Lesen und mündlichen Übertragen ins Deutsche hinzu.
Welche Funkentscheidungen zählen?
Übe eine zusammenhängende IFR-Funkkette: Flugplan und Briefing, Streckenfreigabe, Rollen, Abflug, Frequenzwechsel, Höhen- und Kursanweisungen, Holding, Anflug und Fehlanflug. Trenne eine Anflugfreigabe von einer Landefreigabe und eine erwartete Anflugzeit von einer tatsächlichen Freigabe.
Bei einer geänderten Freigabe zählt der neue Wortlaut. Werden auf einer SID ausdrücklich nur Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben, gelten die anderen Teile der Freigabe nicht automatisch als gestrichen. Für reale Flüge müssen immer die aktuellen amtlichen Unterlagen und Anweisungen gelten.
AZF mit FunkCoach vorbereiten
Der AZF-Lernpfad erklärt englische IFR-Begriffe mit deutschen Einordnungen. Lektionen, eigene Verständnisfragen, Hörübungen und geführte Funkdialoge führen von der ersten Clearance bis zum Anflug. Eine durchgehende fiktive Übung verbindet Abflug und Ankunft zwischen zwei erfundenen Verkehrsflughäfen.
Zusammenhängende englische Lesetexte unterstützen die Textübertragung. Der Katalogbegleiter verlinkt die amtlichen AZF-Prüfungsfragen im Original. FunkCoach-Fragen und eigene Briefingdaten sind Lernmaterial; sie sind keine echten Flughafenunterlagen und kein amtliches Prüfungsergebnis.
Häufige Fragen zum AZF
Kann ich das AZF ohne BZF I oder BZF II erwerben?
Für den regulären AZF-Erwerb verlangt § 3 FlugfunkV ein vorhandenes BZF I oder BZF II. Das AZF wird als Zusatzprüfung erworben.
Erteilt mir das AZF automatisch eine Instrumentenflugberechtigung?
Nein. Das AZF regelt die Berechtigung zum Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln. Die fliegerische Instrumentenflugberechtigung ist davon zu unterscheiden.
Ist die AZF-Theorieprüfung auf Englisch?
Ja. FlugfunkV Anlage 1 Nr. 4.1 verlangt die schriftlich nachzuweisenden AZF-Kenntnisse in englischer Sprache. Dazu gehören IFR-Regeln, Ausrüstung und Funknavigation einschließlich Radarverfahren.
Muss ich beim AZF einen englischen Text übertragen?
Bei der AZF-Zusatzprüfung aus BZF II verlangt Anlage 1 Nr. 4.2.3 zusätzlich das Lesen eines englischen Luftfahrthandbuchtextes von etwa 800 Schriftzeichen und die mündliche Übertragung ins Deutsche. Für Inhaber des BZF I nennt diese Regel den zusätzlichen Textteil nicht.
Reicht ein AZF für englischen Funk ohne weiteren Sprachnachweis?
Ein AZF und der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse sind getrennte Anforderungen. Die Bundesnetzagentur weist für englischsprachigen Flugfunk zusätzlich auf Language Proficiency hin.
Amtliche Quellen
Die rechtlichen und prüfungsbezogenen Angaben stützen sich auf diese Originalquellen. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle amtliche Fassung.
- FlugfunkV § 2: Arten und Berechtigungen der Flugfunkzeugnisse
- FlugfunkV § 3: Voraussetzungen für den Erwerb
- FlugfunkV Anlage 1: Prüfungsbestimmungen für BZF II, BZF I und AZF
- Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfungsinformationen
- Bundesnetzagentur: amtliche Prüfungsfragen AZF und AZF E
- BAF/DFS: Sprechfunkverfahren NfL 2024-1-3266
