Was das BZF II erlaubt, welche Kenntnisse und Funkfertigkeiten geprüft werden und wie du deutschen VFR-Sprechfunk Schritt für Schritt übst.
Wofür gilt das BZF II?
Nach § 2 FlugfunkV berechtigt das BZF II zum Sprechfunk in deutscher Sprache bei Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb Deutschlands. Englischsprachiger VFR-Funk gehört zum BZF I; IFR-Funk zum AZF.
Für den Erwerb nennt § 3 FlugfunkV ein Mindestalter von 15 Jahren und das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung. FunkCoach ist eine Übungshilfe und stellt kein Flugfunkzeugnis aus.
Welche Inhalte prüft die Bundesnetzagentur?
Anlage 1 der FlugfunkV trennt Kenntnisse und praktische Fertigkeiten. Der schriftliche Teil umfasst rechtliche Grundlagen, Sprechfunkverfahren, Not- und Dringlichkeitsverkehr sowie wichtige VFR-bezogene Regeln zu Flugsicherung, Luftraum, Ausrüstung und Funknavigation.
Im praktischen Teil bereitest du einen VFR-Flug von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle mit amtlichen Unterlagen vor, soweit es für den Funk nötig ist. Anschließend wickelst du einen deutschsprachigen VFR-Sprechfunkverkehr einschließlich Not- und Dringlichkeitsverfahren ab.
So wird aus Wissen eine Funkhandlung
Beginne mit ICAO-Alphabet, Rufzeichen, Zahlen und Kanalbezeichnungen. Verbinde danach Rollweg, Rollhalt, Start, Platzrunde und Landung zu einer Funkkette. Achte in jedem Schritt darauf, wer gerade spricht und welche Handlung tatsächlich freigegeben wurde.
Trainiere das Zurücklesen mit wechselnden Werten. Ein Aufruf ist keine Einflugfreigabe; ein Rollauftrag ist keine Startfreigabe. Wenn ein Teil unverständlich ist, fordere eine Wiederholung an, statt einen Wert zu erraten.
BZF II mit FunkCoach üben
Der BZF-II-Lernpfad führt von kurzen Lektionen über eigene Verständnisfragen zu deutschen Hörübungen und geführten VFR-Funkdialogen. Eine vollständige fiktive Funkkette verbindet Abstellplatz, Rollen, Start und Ankunft. Fehler und schwierige Aufgaben kannst du gezielt wiederholen.
Für den amtlichen Fragenkatalog verlinkt FunkCoach das Original der Bundesnetzagentur. Die Fragen und Übungsplätze in der App sind selbst verfasst; fiktive Trainingswerte ersetzen keine aktuellen AIP-, NOTAM- oder Wetterunterlagen.
Häufige Fragen zum BZF II
Darf ich mit dem BZF II auf Englisch funken?
Das BZF II berechtigt nach § 2 FlugfunkV zum deutschsprachigen VFR-Sprechfunk innerhalb Deutschlands. Der deutsch- und englischsprachige VFR-Funk ist dem BZF I zugeordnet.
Kann ich später vom BZF II zum BZF I wechseln?
Ja. Die Bundesnetzagentur bietet das BZF I auch als Zusatzprüfung für Inhaber des BZF II an. Nach Anlage 1 entfallen in diesem Fall der Kenntnisteil und der deutsche Funkteil der BZF-I-Prüfung.
Muss ich für die BZF-II-Prüfung eine Flugschule besuchen?
Die Bundesnetzagentur schreibt den Besuch einer Ausbildungsstätte für die Flugfunkprüfung nicht vor. Unterricht und angeleitetes Funktraining können trotzdem helfen, besonders bei Aussprache und praktischen Funkabläufen.
Sind die FunkCoach-Fragen die amtlichen Prüfungsfragen?
Nein. FunkCoach nutzt eigene Verständnisfragen und verlinkt den aktuellen amtlichen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur. Prüfe vor deiner Prüfung immer die dort veröffentlichte Fassung.
Amtliche Quellen
Die rechtlichen und prüfungsbezogenen Angaben stützen sich auf diese Originalquellen. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle amtliche Fassung.
- FlugfunkV § 2: Arten und Berechtigungen der Flugfunkzeugnisse
- FlugfunkV § 3: Voraussetzungen für den Erwerb
- FlugfunkV Anlage 1: Prüfungsbestimmungen für BZF II, BZF I und AZF
- Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfungsinformationen
- Bundesnetzagentur: amtliche Prüfungsfragen BZF II und BZF I
- BAF/DFS: Sprechfunkverfahren NfL 2024-1-3266
