Die Anmeldung zur Flugfunkprüfung führt über die Bundesnetzagentur. Hier findest du die Schritte für BZF II, BZF I und AZF, mit den passenden amtlichen Unterlagen und ohne veraltete Gebühren- oder Adresslisten.
1. Zeugnis und Prüfungsweg wählen
BZF II betrifft deutschsprachigen VFR-Funk innerhalb Deutschlands. BZF I umfasst deutschen und englischen VFR-Funk. Für das AZF nennt § 3 FlugfunkV BZF I oder BZF II als Vorzeugnis. Das aktuelle Antragsformular führt außerdem AZF E oder eine gleichwertige Sprechfunkberechtigung für entsprechende Zusatzfälle auf. BZF I ist als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung aus BZF II möglich; das Formular nennt für die Zusatzprüfung auch BZF E. Prüfe deinen Vorzeugnisweg im amtlichen Formular.
Für BZF II und BZF I liegt das Mindestalter zum Erwerb bei 15 Jahren, für AZF bei 18 Jahren. Die Prüfung darf jeweils frühestens drei Monate vor diesem Geburtstag stattfinden. Eine frühere Prüfung setzt das Mindestalter für die Zeugniserteilung nicht herab.
2. Das aktuelle Antragsformular ausfüllen
Die Bundesnetzagentur stellt ein gemeinsames Formular für BZF II, BZF I und AZF bereit. Wähle darin dein Zeugnis und den Prüfungsweg. Du kannst einen Prüfungsort und einen Terminwunsch angeben; Zeitpunkt und Ort legt die Prüfungsbehörde fest und teilt sie dir mit.
Lies die Hinweise auf der ersten Formularseite, bevor du es unterschreibst. Auch bei Minderjährigen unterschreibt der Antragsteller selbst; zusätzlich ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Nutze das verlinkte Originalformular statt einer gespeicherten älteren Kopie.
3. Nachweise vollständig beilegen
Zum ausgefüllten Antrag gehört laut Formular eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Bei einer Online-Überweisung ist auch eine Kopie des Zahlungsbelegs oder Überweisungsauftrags beizufügen. Für eine Zusatzprüfung brauchst du außerdem den Nachweis des bereits erworbenen Flugfunkzeugnisses; das Formular nennt alternativ eine Kopie der Pilotenlizenz, wenn die Sprechfunkberechtigung bei der Luftfahrtbehörde erworben wurde.
Prüfe die aktuelle Checkliste unmittelbar im amtlichen Formular. Sie unterscheidet zwischen Voll-, Zusatz- und Wiederholungsprüfung. Für das AZF ist das Vorzeugnis entscheidend; für eine BZF-I-Vollprüfung ohne Vorzeugnis entfällt dieser Zusatznachweis. Der Datenschutzhinweis des Formulars nennt Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort als benötigte Ausweisdaten; weitere Angaben auf der Kopie darfst du unkenntlich machen.
4. Frist, Gebühr und Zulassung beachten
Nach § 5 FlugfunkV muss der schriftliche Antrag mit der gewählten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde vorliegen. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum. Plane für Unterlagen und Zahlung deshalb zusätzlichen Vorlauf ein.
Die Gebühr wird mit dem Antrag fällig und ist im Voraus zu zahlen. Die Bundesnetzagentur lässt dich erst zu, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und die Gebühr eingegangen ist. Die jeweils geltenden Beträge, Zahlungsdaten und zuständigen Stellen findest du im aktuellen amtlichen Formular und auf der Seite der Bundesnetzagentur.
5. Bestätigung prüfen und Ausweis mitnehmen
Die Prüfungsbehörde teilt dir Zeitpunkt und Ort mit. Vor Prüfungsbeginn weist du dich mit Personalausweis oder Reisepass aus. Welche schriftlichen und praktischen Teile anstehen, hängt vom gewählten Zeugnis und gegebenenfalls deinem Vorzeugnis ab; die Prüfungsbestimmungen stehen in Anlage 1 der FlugfunkV.
FunkCoach unterstützt dich beim Lernen und Üben. Die App meldet dich nicht zur amtlichen Prüfung an und bestätigt keine Prüfungszulassung. Richte Rückfragen zu deinem Antrag und Termin direkt an die zuständige Stelle der Bundesnetzagentur.
Häufige Fragen zur Prüfungsanmeldung
Reicht es, den Antrag 14 Tage vorher abzuschicken?
Nein. Der schriftliche Antrag muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde eingegangen sein. Vollständige Unterlagen und der Eingang der Gebühr sind zusätzlich Voraussetzung für die Zulassung.
Kann ich das AZF ohne BZF beantragen?
Im regulären Weg setzt das AZF ein BZF I oder BZF II voraus. Das amtliche Formular nennt auch AZF E oder eine gleichwertige Sprechfunkberechtigung für entsprechende Zusatzfälle. Prüfe den Nachweis und den Prüfungsweg im aktuellen Formular; die Anmeldung erfolgt als Zusatzprüfung.
Ist für BZF I immer ein vorhandenes BZF II nötig?
Nein. BZF I ist als Vollprüfung möglich. Mit vorhandenem BZF II kannst du stattdessen eine Zusatzprüfung wählen; das amtliche Formular nennt hierfür auch BZF E als Vorzeugnis. Der Prüfungsumfang hängt vom gewählten Weg ab.
Darf ich vor meinem 15. oder 18. Geburtstag zur Prüfung?
Ja, höchstens drei Monate vor dem jeweiligen Mindestalter. Für die Erteilung des BZF II oder BZF I musst du 15 Jahre, für das AZF 18 Jahre alt sein. Das sind zwei verschiedene Zeitpunkte.
Legt meine Flugschule den Prüfungstermin fest?
Nein. Du kannst im Antrag einen Wunsch angeben; die Prüfungsbehörde bestimmt Zeitpunkt und Ort und teilt sie dir mit. Deine Flugschule kann dich bei der Vorbereitung und beim Ausfüllen unterstützen.
Amtliche Quellen
Die Angaben stammen aus der Flugfunkverordnung und den Unterlagen der Bundesnetzagentur. Prüfe vor der Anmeldung die aktuelle amtliche Fassung.
- FlugfunkV § 2: Arten und Berechtigungen der Flugfunkzeugnisse
- FlugfunkV § 3: Voraussetzungen für den Erwerb
- FlugfunkV § 5: schriftlicher Antrag auf Zulassung
- FlugfunkV § 6: Zulassung zur Prüfung
- FlugfunkV § 8: Zeitpunkt und Ort der Prüfung
- FlugfunkV Anlage 1: Prüfungsbestimmungen für BZF II, BZF I und AZF
- Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfungsinformationen
- Bundesnetzagentur: Antragsformular für BZF II, BZF I und AZF
