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FUNKCOACH RATGEBER · BZF II · BZF I

BZF-Praxisprüfung mit Bescheinigung der Pilotentheorie

Du hast die Theorieprüfung für eine Pilotenlizenz vollständig bestanden und möchtest BZF II oder BZF I erwerben? Die Bundesnetzagentur bietet dafür einen gesonderten Antrag zur praktischen Flugfunkprüfung an. Entscheidend sind die amtliche Bescheinigung, ein vollständiger Antrag und die Zulassung durch die Prüfungsbehörde.

Für BZF II und BZF I gibt es einen gesonderten Antrag zur praktischen Flugfunkprüfung, wenn eine Landesluftfahrtbehörde die vollständig bestandene Pilotentheorie bescheinigt. Hier findest du den richtigen Weg und das amtliche Formular.

Für wen ist der praktische Prüfungsweg gedacht?

Die Bundesnetzagentur erkennt eine vollständig bestandene Pilotentheorie für diesen Prüfungsweg an, wenn die theoretischen Prüfungsleistungen mit einer Bescheinigung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes nachgewiesen werden. Ein eigener Vermerk im FunkCoach-Konto oder ein Ergebnis aus einer Lern-App ersetzt diese amtliche Bescheinigung nicht.

Das gesonderte Formular führt BZF II, BZF I und BZF E auf. FunkCoach erklärt hier die Wege für BZF II und BZF I. Das AZF gehört nicht zu diesem Formular. Wenn du bereits BZF II besitzt und nur auf BZF I erweitern möchtest, prüfe auch den anderen Weg der BZF-I-Zusatzprüfung: Er ist nicht mit dem Antrag für Inhaber einer Theorie-Bescheinigung gleichzusetzen.

Nach dem aktuellen amtlichen Formular ist die Bescheinigung ab dem Tag der bestandenen Theorieprüfung 24 Monate gültig. Prüfe das Datum und die neueste Formularfassung vor der Anmeldung. Über den konkreten Nachweis und deine Zulassung entscheidet die Bundesnetzagentur.

Amtliche Belege: Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfungsinformationen · Bundesnetzagentur: Antrag zur praktischen BZF-II/I-Prüfung mit Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde · FlugfunkV Anlage 1: Prüfungsbestimmungen für BZF II, BZF I und AZF

BZF II oder BZF I: Was bleibt zu prüfen?

Der anerkannte Theorienachweis betrifft den Kenntnisteil der Flugfunkprüfung. Die praktischen Funkfertigkeiten musst du weiterhin nachweisen. Das BZF II betrifft deutschsprachigen Sichtflugfunk innerhalb Deutschlands. Das BZF I umfasst Sichtflugfunk in deutscher und englischer Sprache. Wähle auf dem amtlichen Antrag genau das Zeugnis, das du erwerben möchtest.

Nach Anlage 1 der Flugfunkverordnung gehören zur BZF-II-Praxis die funkbezogene Vorbereitung eines Sichtfluges mit amtlichen Unterlagen und deutscher VFR-Sprechfunk einschließlich Not- und Dringlichkeitsverfahren. Für BZF I kommen englischer VFR-Sprechfunk sowie das Lesen und mündliche Übertragen eines englischen Luftfahrthandbuchtextes von etwa 800 Schriftzeichen hinzu. Die konkrete Prüfung richtet sich nach deinem Zeugnis und Prüfungsweg.

Eine bestandene Pilotentheorie allein ist noch kein Flugfunkzeugnis. Ebenso stellt FunkCoach kein Zeugnis aus und beurteilt nicht, ob deine persönliche Bescheinigung anerkannt wird. Für die tatsächlichen Prüfungsaufgaben und Anforderungen gelten die Flugfunkverordnung, die aktuelle Beschreibung der Bundesnetzagentur und deine Einladung zur Prüfung.

Amtliche Belege: Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfungsinformationen · FlugfunkV Anlage 1: Prüfungsbestimmungen für BZF II, BZF I und AZF

Den richtigen Antrag und die Unterlagen vorbereiten

Öffne den amtlichen „Antrag auf Zulassung zur praktischen Prüfung“ der Bundesnetzagentur. Er ist ausdrücklich für Inhaber einer Bescheinigung der Luftfahrtbehörde des Landes vorgesehen. Der allgemeine BZF-/AZF-Antrag ist ein anderes Formular. Das Praxisformular enthält auch eine Bescheinigungsseite für die Landesluftfahrtbehörde.

Laut den Hinweisen zum aktuellen Praxisformular muss der ausgefüllte und unterschriebene Antrag spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde vorliegen. Bei Minderjährigen unterschreiben zusätzlich die Erziehungsberechtigten. Beizulegen sind die amtliche Theorie-Bescheinigung, eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und der Zahlungsbeleg. Die Hinweise erlauben, weitere Ausweisdaten unkenntlich zu machen; maßgeblich bleibt das jeweils aktuelle Formular.

Die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Antrag und ist im Voraus fällig. Verwende Gebührenhöhe, Zahlungsangaben und zuständigen Standort direkt aus dem aktuellen amtlichen PDF, statt aus einer gespeicherten Abschrift. Ein Terminwunsch ist noch keine feste Einladung: Die Prüfungsbehörde legt den Termin fest und teilt die Zulassung schriftlich mit.

Amtliche Belege: Bundesnetzagentur: Antrag zur praktischen BZF-II/I-Prüfung mit Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde · Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfungsinformationen · FlugfunkV § 5: schriftlicher Antrag auf Zulassung · FlugfunkV § 6: Zulassung zur Prüfung

Praktisch üben, auch wenn der Kenntnisteil entfällt

Konzentriere dich auf die Funkpraxis deines gewählten Zeugnisses: Rufzeichen, Zahlen, klare Meldungen und das korrekte Rücklesen wichtiger Anweisungen. Für BZF I gehört auch englischer Sichtflugfunk dazu. Arbeite mit den amtlichen Prüfungsbestimmungen und übe vollständige Funkabläufe, statt nur einzelne Antwortsätze auswendig zu lernen.

In FunkCoach kannst du bei BZF II oder BZF I den Lernpfad auf den Weg mit amtlicher Theorie-Bescheinigung einstellen. Das ordnet den praktischen Schwerpunkt für dein persönliches Lernen; freiwillige Theorielektionen bleiben erreichbar. Diese Auswahl ist weder ein Antrag bei der Bundesnetzagentur noch eine Bestätigung deiner Zulassung. Die geführten Funkfälle sind Übungstexte und ersetzen keine Prüfung oder fachliche Rückmeldung deiner Flugschule.

Amtliche Belege: FlugfunkV Anlage 1: Prüfungsbestimmungen für BZF II, BZF I und AZF · Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse und Prüfungsinformationen

Häufige Fragen zum BZF-Praxisweg

Kann ich nach der Pilotentheorie automatisch nur die praktische BZF-Prüfung machen?

Nein. Die vollständig bestandene Theorie muss mit der Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde nachgewiesen werden. Die Bundesnetzagentur prüft den Antrag, den Nachweis, die Unterlagen und den Gebühreneingang und entscheidet über die Zulassung.

Gilt das Praxisformular auch für AZF?

Nein. Das amtliche Formular nennt BZF II, BZF I und BZF E. Für AZF gelten ein eigener Prüfungsweg und ein anderes Antragsformular.

Wie lange kann ich die Theorie-Bescheinigung verwenden?

Das von der Bundesnetzagentur verlinkte Praxisformular nennt 24 Monate ab dem Tag der bestandenen Theorieprüfung. Prüfe dein Prüfungsdatum und die aktuelle amtliche Formularfassung; maßgeblich ist die Entscheidung der Prüfungsbehörde.

Ist die BZF-I-Zusatzprüfung aus BZF II derselbe Weg?

Nein. Eine Zusatzprüfung mit bereits vorhandenem BZF II und der gesonderte Praxisantrag mit Bescheinigung der Pilotentheorie sind unterschiedliche Konstellationen. Wähle das passende Formular nach deinem Vorzeugnis und Nachweis.

Amtliche Quellen

Die Voraussetzungen und Antragsangaben stammen aus den Originalunterlagen der Bundesnetzagentur und der Flugfunkverordnung. Prüfe vor dem Einreichen die aktuelle amtliche Fassung.

Quellen geprüft am 23.10.2026. FunkCoach nimmt keine Prüfungsanmeldungen entgegen und entscheidet nicht über die Zulassung.

Den passenden BZF-Weg wählen.

Vergleiche BZF II und BZF I, bevor du deinen persönlichen Lernpfad auf praktische Vorbereitung einstellst. Die amtliche Bescheinigung bleibt für den Prüfungsantrag erforderlich.

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