So übst du die funkbezogene Flugvorbereitung für BZF II, BZF I und AZF: aktuelle Originalquellen selbst öffnen, relevante Angaben belegen und sie im Funkfall richtig anwenden.
Welche Vorbereitung gehört zu deinem Zeugnis?
Für BZF II verlangt FlugfunkV Anlage 1 Nr. 1.2.1 eine funkbezogene Vorbereitung eines Sichtflugs von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle unter Verwendung amtlicher Unterlagen. Danach wird deutscher VFR-Sprechfunk geprüft. Beim BZF I gehört dieselbe VFR-Vorbereitung dazu; in der Vollprüfung folgen deutscher und englischer VFR-Funk. Bei der Zusatzprüfung aus BZF II entfällt der deutsche Funkteil, die Vorbereitung aber nicht.
Für AZF nennt Nr. 4.2.1 eine funkbezogene IFR-Vorbereitung zwischen zwei Verkehrsflughäfen. Der praktische Funkteil nach Nr. 4.2.2 ist englisch. Der Zeugnisweg und die übrigen Prüfungsteile hängen von deinem vorhandenen BZF ab. Diese Seite erklärt den gemeinsamen Arbeitsschritt mit Originalunterlagen, nicht die gesamte Prüfungszulassung.
Originalquelle öffnen und Fundstellen festhalten
Wähle für die Übung mit deinem Fluglehrer eine fiktive Strecke und öffne die zugehörigen Veröffentlichungen selbst im DFS AIS-Portal. Suche für Abflug und Ziel nach den aktuellen Unterlagen, ihrem Stand und der genauen Fundstelle. Notiere in eigenen Worten nur, was du für den angenommenen Funkkontakt brauchst: beispielsweise die zuständige Funkstelle, veröffentlichte Verfahren und welche Angaben du vor einer Meldung noch prüfen musst. FunkCoach liefert dafür keine aktuellen Flugplatzdaten.
Die Veröffentlichung hat einen eigenen Stand. Ob eine Angabe für den angenommenen Ort und Zeitpunkt noch gilt, lässt sich nicht aus einer alten Notiz oder einem Lernbeispiel ableiten. Das DFS-Portal bietet eigene Wege für AIP/NfL und für NOTAM-Briefings. Öffne sie dort selbst; kopiere weder ganze Seiten noch Karten oder NOTAM-Texte in eine Lernnotiz. Für einen wirklichen Flug gehört eine vollständige aktuelle Flugvorbereitung außerhalb dieser Übung dazu.
Veröffentlichung und Freigabe auseinanderhalten
Aus deinen Fundstellen leitest du zunächst ab, welche Funkstelle und welcher erste Kontakt für den fiktiven Flug plausibel sind. Formuliere einen eigenen ersten Funkspruch, ohne eine Freigabe zu behaupten, die du noch nicht erhalten hast. Eine veröffentlichte Route oder ein Verfahren ist keine individuelle ATC-Freigabe.
Danach kann dein Fluglehrer für die Übung eine andere Anweisung oder einen geänderten Wert einspielen. Vergleiche ihn mit deiner Erwartung, höre den tatsächlichen Wortlaut und antworte darauf. Frage nach, wenn etwas unklar ist. Eine Rücklesung soll die erhaltene Anweisung wiedergeben, nicht den alten Übungsplan. Für eine schulische Rückmeldung in FunkCoach muss der Inhaber des Schulkontos die gesprochene Übung selbst beobachten; ein ausgefülltes Arbeitsblatt bescheinigt sie nicht.
Vier Fragen für dein eigenes Briefing
Die Fragen verwenden keine echten Flugplätze, Funkkanäle oder aktuellen Betriebsdaten. Überlege zuerst selbst und öffne erst dann die Antwort.
01Welche zwei Angaben hältst du zu einer selbst geöffneten Unterlage fest, bevor du daraus einen Funkfall ableitest?
Mindestens die genaue Fundstelle und den Veröffentlichungsstand beziehungsweise die für den Übungszeitpunkt geprüfte Gültigkeit. Danach begründest du in eigenen Worten, warum die Angabe für Abflug oder Ziel funkrelevant ist.
02Du findest ein veröffentlichtes IFR-Verfahren. Ist damit deine individuelle Freigabe für den fiktiven AZF-Flug schon erteilt?
Nein. Veröffentlichte Verfahren helfen bei der Vorbereitung. Die tatsächliche Freigabe muss im Funkkontakt erteilt und nach ihrem wirklichen Inhalt verarbeitet werden.
03Du hast BZF II und übst die BZF-I-Zusatzprüfung. Fällt damit auch die VFR-Vorbereitung mit amtlichen Unterlagen weg?
Nein. FlugfunkV Anlage 1 verweist für BZF I weiterhin auf die VFR-Vorbereitung nach Nr. 1.2.1. In der Zusatzprüfung aus BZF II entfällt der deutsche Sprechfunkteil, nicht diese Vorbereitung.
04Dein Fluglehrer spielt eine andere Anweisung ein als erwartet. Welcher Inhalt gehört in deine Antwort?
Die tatsächlich erhaltene Anweisung, soweit eine Antwort oder Rücklesung verlangt ist. Wenn dir etwas unklar bleibt, fragst du nach. Eine eigene Vorabnotiz ersetzt den gehörten Lotsenspruch nicht.
So übst du den Ablauf in FunkCoach
Im Lernbereich „Amtliche Unterlagen lesen“ wählst du passend zu BZF II, BZF I oder AZF ein eigenes Arbeitsblatt. BZF I bietet getrennte deutsche und englische VFR-Übungen. Du hältst Quelle, Stand, Fundstelle und deine Schlussfolgerung fest, formulierst einen ersten Kontakt und reagierst auf eine von deinem Fluglehrer simulierte Änderung. Deine Entwürfe im aktuellen Tab sind private Übungsnotizen; das Arbeitsblatt prüft die Originalquelle nicht automatisch.
Wenn du einer Flugschule zugeordnet bist und aktiven Zugang hast, kannst du für das Briefing eine freiwillige Schulrückmeldung anfragen. Sie betrifft Quellenwahl und Vorbereitung. Gesprochener Funk braucht eine eigene, persönlich beobachtete Sprechfunk-Rückmeldung. Ohne Schulzuordnung kannst du ein privates Übungsblatt drucken und mit einem selbst gewählten Fluglehrer besprechen. Weder das Blatt noch eine Rückmeldung ist ein amtliches Prüfungsergebnis.
Häufige Fragen zur Flugvorbereitung
Sind aktuelle AIP- oder NOTAM-Daten in FunkCoach enthalten?
Nein. FunkCoach verlinkt das Originalportal der DFS. Du öffnest und prüfst die für deinen angenommenen Flug passenden Veröffentlichungen selbst; die App spiegelt keine aktuellen AIP-, Karten- oder NOTAM-Inhalte.
Unterscheidet sich die Briefingaufgabe für BZF und AZF?
Ja. Bei BZF II und BZF I geht es in der praktischen Prüfung um einen VFR-Flug von und zu einem kontrollierten Flugplatz. Beim AZF ist es ein IFR-Flug zwischen zwei Verkehrsflughäfen. Die genauen Teile stehen in FlugfunkV Anlage 1.
Ersetzt ein ausgefülltes Briefing-Arbeitsblatt den praktischen Funkteil?
Nein. Das Arbeitsblatt ordnet deine Vorbereitung. Im praktischen Prüfungsteil musst du selbst sprechen. Für eine schulische Rückmeldung zur gesprochenen Übung muss der Inhaber des Schulkontos den Funk persönlich beobachten und die Rückmeldung selbst festhalten; FunkCoach vergibt kein Funkzeugnis.
Amtliche Quellen und Nutzungsgrenze
Die Flugfunkverordnung bestimmt die praktischen Prüfungsteile. Die aktuellen Luftfahrtveröffentlichungen öffnest du selbst bei der DFS; deren Nutzungsbedingungen untersagen die kommerzielle Weiterverwertung und automatische Portalbedienung ohne Zustimmung. FunkCoach verlinkt das Original und übernimmt keine AIP-, Karten- oder NOTAM-Inhalte.
- FlugfunkV Anlage 1: praktische Prüfungsteile · Nr. 1.2.1, 2.2.1–2.2.2 und 4.2.1–4.2.2
- DFS AIS-Portal: AIP/NfL-Online · Originalportal zum eigenen Öffnen aktueller Veröffentlichungen
- DFS AIS-Portal: Nutzungsbedingungen · § 2 und § 8 zu Weiterverwertung, Automatisierung und AIP-Inhalten
- DFS AIS-Portal: häufige Fragen zur Flugvorbereitung · NOTAM-Briefing und VFReBulletin im Originalportal
